ein (act. 172 ff.). Der für das Beschwerdeverfahren geltend gemachte Aufwand von 17.75 Stunden erscheint angesichts dessen, dass neben der Beschwerde eine zweite umfangreichere Eingabe zu den Akten gelegt wurde, gerade noch nachvollziehbar. Die in Rechnung gestellten Auslagen in der Höhe von Fr. 222.60 sind in Anbetracht der zahlreichen Beilagen ebenfalls nicht zu beanstanden. Das MIKA ist dementsprechend anzuweisen, dem Beschwerdeführer die Parteikosten in der Höhe von Fr. 4'445.00 (inkl. Auslagen und MWSt) nach Rechtskraft zu ersetzen.