Diejenige, welche am 30. April 2014 in Betreibung gesetzt wurde, ist nicht länger aufgeführt (MI-act. 412 f.). Auf welche Forderungen die 49 nicht getilgten Verlustscheine zurückzuführen sind und zum welchem Zeitpunkt diese erfasst wurden, lässt sich aufgrund der Akten nicht feststellen. Auch finden sich in den Akten keine Angaben zu allfälligen Sanierungsbemühungen des Beschwerdeführers. Bis 31. Oktober 2009 bezog der Beschwerdeführer noch eine ganze IV-Rente und war danach auf Sozialhilfe angewiesen (siehe vorne lit.