Auch wegen dieser Verlustscheinschulden leitete das MIKA mit Gehörsgewährung vom 15. Mai 2019 das migrationsrechtliche Verfahren ein (MI-act. 214 ff.). Anhand des Betreibungsregisterauszugs vom 6. April 2021 ist festzustellen, dass der Betrag der nicht getilgten Verlustscheine des Beschwerdeführers gleichhoch geblieben ist, keine neuen Betreibungen eingeleitet worden sind und nur noch zwei in Betreibung gesetzte Forderungen aufgelistet sind. Diejenige, welche am 30. April 2014 in Betreibung gesetzt wurde, ist nicht länger aufgeführt (MI-act.