Niederlassungsbewilligung sei am 26. Oktober 2018 vorbehaltlos verlängert worden. Rund ein halbes Jahr danach sei das vorliegende ausländerrechtliche Verfahren eingeleitet worden, obwohl ihm in dieser Zwischenzeit nichts Negatives habe zu Last gelegt werden können. Mit der vorbehaltslosen Bewilligungsverlängerung habe er in guten Treuen und nach dem Vertrauensgrundsatz davon ausgehen dürfen, dass sein ausländerrechtlicher Status gemäss den im Rahmen der Verlängerung gemachten Angaben gesichert sei.