Aufgrund der Schulden, der Straffälligkeit und des Sozialhilfebezugs des Beschwerdeführers gewährte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) diesem am 15. Mai 2019 das rechtliche Gehör betreffend Widerruf der Niederlassungsbewilligung unter ersatzweiser Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung; MI-act. 214 ff.). Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1. Juli 2019 Stellung genommen hatte (MI-act. 224 f.), verfügte das MIKA am 4. September 2019 den Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung unter ersatzweiser Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (MI-act. 307 ff.).