84 f.; 112 ff., 205). Mit Gesuch vom 8. Februar 2018 stellte der Beschwerdeführer erneut einen Antrag auf Zusprache einer Invalidenrente (MI-act. 292). Der Beschwerdeführer erwirkte gemäss dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts Q.-R. vom 17. April 2019 insgesamt 49 nicht getilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von Fr. 75'388.80 (MI-act. 203 f.).