Verurteilung zu einer Busse von Fr. 600.00 (MI-act. 52); - Strafbefehl des Bezirksamts Zofingen vom 29. April 2010 wegen Nichttragens des Sicherheitsgurtes als Fahrzeugführer; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 60.00 (MI-act. 76); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 11. Juli 2011 wegen Tätlichkeiten während der Ehe gegen seine damalige Ehegattin; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 900.00 (MI-act. 91); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 25. Oktober 2011 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand;