- Strafbefehl des Bezirksamts Aarau vom 18. Dezember 1991 wegen Nichtausführens der Abgaswartung an einem Personenwagen und Nichtmitführens des Abgas-Wartungsdokumentes; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 80.00 (MI-act. 19); - Strafbefehl des Bezirksamts Lenzburg vom 3. Juni 1991 wegen Nichttragens des Sicherheitsgurtes als Fahrzeugführer; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 20.00 (MI-act. 21); - Strafbefehl des Bezirksamts Zofingen vom 20. April 2005 wegen Führens eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 600.00 (MI-act. 52); - Strafbefehl des Bezirksamts