1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die verwaltungsrechtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'000.00 sowie der Kanzleigebühr und Auslagen von -8- Fr. 122.00, gesamthaft Fr. 1'122.00, sind vom Beschwerdeführer zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) die Anwaltskommission des Kantons Aargau Mitteilung an: B. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten