II. 1. Mit dem Gesuch um Entbindung vom Berufsgeheimnis wird ein erstinstanzliches Verwaltungsverfahren vor der Anwaltskommission eingeleitet (vgl. ยง 11 Abs. 1 VRPG). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Frage, ob und in welchem Umfang ein Anwalt von der Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses zu entbinden ist (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2011.82 vom 20. Mai 2011, Erw. II/2.2.1).