Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Entbindung vom Berufsgeheimnis (Kostenentscheid) Entscheid der Anwaltskommission vom 21. März 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Am 7. Januar 2022 stellte Rechtsanwalt A., Aarau, bei der Anwaltskommission das Gesuch, er sei im Zusammenhang mit einer Honorarforderung vom Berufsgeheimnis gegenüber seiner Klientin B., X., zu entbinden. B. Die Anwaltskommission entschied am 21. März 2022: