Dass die Bauherrschaft von den Eingangstüren in den Glaswänden nur je einen Erschliessungskorridor zu den beiden Wohnungseingängen, zur Treppe und zum Lift mit einer Breite von 1.20 m an die Geschossfläche anrechnete und den Rest des Eingangsbereichs nicht berücksichtigte, war daher nicht korrekt. Anzurechnen ist der gesamte Eingangsbereich. Dasselbe gilt für die Korridore der Obergeschosse, deren Flächen zum Teil (in den Obergeschossen 1 und 2) ebenfalls nicht angerechnet wurden. Eine Überprüfung der Flächen anhand des Plans "Anrechenbare Geschossfläche"