Die geplanten Häuser verfügen je über ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss, drei Obergeschosse und ein Attikageschoss. Das Unter-, das Erdund die drei Obergeschosse sind durch ein zentrales Treppenhaus, das 3. Obergeschoss ist mit dem Attikageschoss durch eine separate Treppe verbunden. Der Lift führt vom Erdgeschoss bis ins Attikageschoss. Unbestritten ist zunächst, dass das Untergeschoss keine anrechenbaren Geschossflächen enthält (siehe auch §§ 8 f. SNV). Die Treppen- und die Liftflächen zwischen dem Erdgeschoss und dem Untergeschoss sind entsprechend nicht anzurechnen.