C und D von 1'400 m2) wesentlich darauf basiert, dass die Geschossflächen der Attikageschosse anzurechnen sind. Würden die Attikageschossflächen nicht angerechnet, entspräche dies dem Gestaltungsplan "K" nicht mehr. Die Ansicht, wonach die Attikageschosse nicht anzurechnen sind, verstösst mit anderen Worten gegen den geltenden Gestaltungsplan bzw. dessen Konzeption.