Geschossfläche pro Baubereich für Hochbauten A, B, C und D eine relativ dichte Bebauung zulassen, wobei die gewählte "Bebauungsdichte" wesentlich damit begründet wurde, dass die Attikageschosse miteinberechnet werden. Die Anrechnung der Attikageschosse war eine wesentliche Grundlage, dass die Kontingente pro Baubereich für Hochbauten A, B, C und D auf 1'400 m2 Geschossfläche festgesetzt wurden. Die im Gestaltungsplan definierten Vorgaben, um die gewünschte optimale Gesamtüberbauung des Perimeters erreichen zu können (siehe Erw. II/4.1), basieren darauf, dass die Geschossflächen der Attikageschosse anzurechnen sind.