Zu den festgesetzten Kontingenten wird im erläuternden Planungsbericht festgehalten, dass dadurch (anstelle der zonengemässen Ausnützungsziffer von 0.5) eine Ausnützungsziffer von 0.69 möglich werde, wobei alle Wohngeschosse miteinberechnet werden müssten, unabhängig davon, ob sie als Attikageschosse gelten oder nicht (Planungsbericht, S. 15). An anderer Stelle wird im Planungsbericht der Kritik des BVU in der kantonalen Vorprüfung, wonach die geplante Ausnützung einen Bonus von 40 % gegenüber der Ausnützungsziffer in der W2 von 0.5 bedeute, d.h. die geplante Bebauung relativ dicht werde, entgegengehalten, dass die beabsich-