4.2. 4.2.1. Gemäss § 4 SNV beinhaltet der Gestaltungsplan "K" den im Situationsplan 1:500 bezeichneten Perimeter (Abs. 1). Grundeigentümerverbindliche Bestandteile des Gestaltungsplans sind die Sondernutzungsvorschriften sowie der Situationsplan 1:500 inkl. den zugehörigen Schnitten (Abs. 2). Der Planungsbericht dient ausschliesslich zur Erläuterung und ist nicht verbindlicher Bestandteil der Sondernutzungsplanung (Abs. 3).