Allerdings sei dies alles zweitrangig, weil gemäss vorinstanzlichem Entscheid das Attika nicht in die Berechnung der Ausnützung einzubeziehen sei, da im konkreten Fall die neue BNO zur Anwendung gelange (Beschwerdeantwort Beschwerdegegnerinnen, S. 7 ff.). In der Duplik halten die Beschwerdegegnerinnen an ihren in der Beschwerdeantwort gemachten Ausführungen fest (Duplik Beschwerdegegnerinnen, S. 6 ff.). - 15 -