Bei Haus A bis C seien die drei (bzw. zwei bei Haus B und C) nördlichsten Zimmer im Erdgeschoss nicht anrechenbar. Von den sechs nördlichen Räumen in den 1. Obergeschossen von Haus A, B und C seien die beiden südlichen wohl anrechenbar. Die anderen vier hinteren Zimmer würden nicht angerechnet (somit seien wohl rund 48 m2 anrechenbare Geschossfläche pro Haus hinzuzuzählen). Von den vier nördlichsten Zimmern im 2. Obergeschoss der drei Häuser seien nur die beiden südlichen anrechenbar. Nicht anrechenbar seien hingegen die Korridore zu diesen beiden Zimmern (somit seien wohl rund 32 m2 anrechenbare Geschossfläche pro Haus hinzuzurechnen).