Dass die stadträtlichen Erwägungen knapp, aber genügend seien, wie die Vorinstanz ausführe, könne schon deshalb nicht richtig sein, weil sich die Vorinstanz zur gleichen Frage auf vier und nicht einzig auf einer knappen Seite wie der Stadtrat äussere. Der Stadtrat habe sich z.B. mit der in der Einwendung geforderten gänzlichen Anrechnung der Treppenhäuser überhaupt nicht auseinandergesetzt. Hätte er sich den Rügen korrekt angenommen, hätte er feststellen müssen, dass die einzelnen Gebäude die zulässige Ausnützung um rund 100 m2 pro Einheit überschritten. Die notwendige und geforderte Begründungsdichte hätte im Baubewilligungsentscheid zur Abweisung des Baugesuchs führen müssen.