Den Eigentümern der östlich und westlich angrenzenden Parzellen (betrifft die Parzellen fff, ggg und eee) ist Gelegenheit zu geben, innert 30 Tagen zu den mit den vorgängigen Auflagen verbundenen Projektänderungen inklusive der nach Ziffer 15 Alinea 1 des angefochtenen Entscheids des Stadtrats Y. vom 10. Februar 2021 zu erstellenden Rampe und den nach Ziffer 28 des angefochtenen Entscheids einzureichenden Mockups Einwendungen zu erheben, wenn sie nicht im Voraus schriftlich dem Bauvorhaben zugestimmt haben. Über allfällig eingehende Einwendungen ist in einem anfechtbaren Beschluss zu entscheiden.