Am 26. Januar 2021 stimmte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, dem Bauvorhaben hinsichtlich der kantonalen Prüfbelange unter verschiedenen Auflagen zu. Mit Entscheid vom 10. Februar 2021 hiess der Stadtrat die Einwände der Erbengemeinschaft A. betreffend einer Rampe als Verbindung vom Niveau L zum Niveau Hauseingänge sowie betreffend Erschliessung des Kellerraums im 1. Obergeschoss gut; im Übrigen wies er die Einwendung ab. Auf die von einer anderen Partei erhobene Einwendung trat der Stadtrat nicht ein. Gleichzeitig erteilte der Stadtrat die Baubewilligung, unter zahlreichen Bedingungen und Auflagen.