A. Vom 30. Oktober bis zum 30. November 2020 legte der Stadtrat Y. das Baugesuch der G., damals bestehend aus der H. AG, der I. AG und der N. AG, für den Neubau der Wohnüberbauung "K" auf den Parzellen Nrn. aaa und bbb (sowie den Parzellen Nrn. ccc und ddd) öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben gingen während der Auflagefrist zwei Einwendungen ein, eine davon von der Erbengemeinschaft A., bestehend aus B., C., D., E. und F..