Unter der Annahme eines Wochen-Solls von zwölf Arbeitsstunden ergibt sich auf den Monat hochgerechnet ein Monats-Soll von 52 nachweislich zu erbringenden Arbeitsstunden (52 Wochen/12 Monate = 4.33 Wochen pro Monat; 4.33 Wochen x 12 Arbeitsstunden pro Woche = 52 Arbeitsstunden pro Monat) (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2018.465 vom 5. Dezember 2019, Erw. II/3.2.2.2 f.).