Zürich 2020, S. 186 ff.). Bei mehreren Teilzeitstellen sind die jeweiligen Arbeitspensen zusammenzurechnen (Weisungen und Erläuterungen des SEM zur Verordnung über den freien Personenverkehr [Weisungen VFP], Bern-Wabern Oktober 2022, Ziff. 4.2.3, welche gegenüber den Weisungen und Erläuterungen des SEM zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs [Weisungen VEP] keine entscheidrelevanten Veränderungen erfahren haben).