Als Angehörige einer Risikogruppe sei sie überdies auch durch das Coronavirus besonders gefährdet. Zudem sei sie in der Schweiz tief verwurzelt und könne sich einen Neuanfang in ihrem Herkunftsland weder vorstellen noch sei ein solcher realistisch. Weiter verweist sie auf die durch den Kriegsausbruch in der Ukraine veränderte Situation in Polen, wovon ihr im Grenzgebiet liegender früherer Wohnort besonders betroffen sei. Während in der Beschwerdeschrift primär auf das angeblich noch nicht abgeschlossene und abzuwartende (zweite) IV-Verfahren verwiesen wird, räumt die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin mit Stellungnahme -7-