1. Die Einsprache wird abgewiesen. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. 3. Der Einsprecherin wird für das Einspracheverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und lic. iur. Lena Weissinger, Rechtsanwältin, Schlieren, zur unentgeltlichen Rechtsvertreterin bestellt. Über die Höhe der Entschädigung wird mit separater Verfügung entschieden. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.