Nachdem die Beschwerdeführerin bei einem Velounfall am 7. Mai 2019 einen Wadenbeinbruch erlitten hatte, ersuchte sie am 22. Oktober 2019 erneut um Zusprechung einer IV-Rente (MI-act. 279). Ohne die Entscheidung im (zweiten) IV-Verfahren abzuwarten, ging das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) vom Verlust der freizügigkeitsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft aus, weshalb es der Beschwerdeführerin nach Gewährung des rechtlichen Gehörs am 15. April 2020 eine weitere Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA verweigerte und sie unter Ansetzung einer 90-tägigen Ausreisefrist aus der Schweiz wegwies (MIact. 203 ff.).