Praxis des Bundesgerichts ist es einem Elternteil wie dem Beschwerdeführer möglich und zumutbar, unter Anpassung des Besuchsrechts die Beziehung zu seiner Tochter vom Kosovo her aufrecht zu erhalten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_410/2018 vom 7. September 2018, Erw. 6.2 betr. Besuchsrechtsausübung von Serbien her). Dennoch ist zu berücksichtigen, dass eine Besuchsrechtsausübung aus dem Kosovo den Beschwerdeführer vor erhebliche Schwierigkeiten stellen dürfte. Dies auch aufgrund seines offensichtlich schlechten Verhältnisses zur Kindsmutter und, mit Blick auf das Alter seiner Tochter, insbesondere in den ersten Jahren.