Er werde im Rahmen dieses Verfahrens ein übliches Besuchsrecht und die Einsetzung eines Beistands beantragen (act. 17). Die im Rahmen des Eheschutzverfahrens vorgebrachten Behauptungen seiner Ehefrau bestreite er alle vollumfänglich vehement. Tatsache sei, dass er alles getan habe, um die Beziehung zu retten (act. 18). Der Beschwerdeführer geht jedoch nicht näher auf die einzelnen Aussagen seiner Ehefrau zur Vater-Tochter-Beziehung ein.