Auf direkte schriftliche Anfrage des MIKA hin gab die Ehefrau des Beschwerdeführers am 14. Oktober 2021 unter anderem an, der Beschwerdeführer habe die gemeinsame Tochter erst einmal, am 22. August 2021, besucht (MI-act. 100). Demgegenüber monierte der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Einsprache vom 13. Dezember 2021, seine Ehefrau verwehre ihm die Pflege einer Vater-Tochter-Beziehung und er habe seine Tochter nur wenige Male sehen können. Ihm sei ein grosses Anliegen, eine normale Beziehung mit seiner Tochter führen zu können und dazu sei der regelmässige persönliche Kontakt zwingend (MI-act. 124).