machte, bezifferte das Gericht ein übliches Besuchsrecht sodann auf "mindestens jedes zweite Wochenende" (Urteil des Bundesgerichts 2C_934/2021 vom 15. Februar 2022, Erw. 4.4; vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 2C_582/2020 vom 20. Dezember 2020, Erw. 4.4.1). Die zivilgerichtliche Praxis in der deutschsprachigen Schweiz tendiert in diesbezüglich strittigen Fällen zu einem Besuchsrecht von zwei Wochenenden pro Monat sowie zwei bis drei Ferienwochen bei Schulkindern bzw. zu einem Besuchsrecht von zwei halben Tagen pro Monat bei Kleinkindern (INGEBORG SCHWENZER/M ICHELLE COTTIER, in: THOMAS GEISER/