Lebensunterhalt. Jedenfalls finden sich in den Akten keine Hinweise, wonach er sich verschuldet oder Sozialhilfe bezogen hätte. Eine seiner Auf - enthaltsdauer angemessene sprachliche Integration kann dem Beschwerdeführer hingegen nicht attestiert werden. Aus der bei den Akten liegenden Rechnung der Migros-Klubschule für einen Intensivkurs "Deutsch Anfänger/innen" vom 3. September 2020 – dem Tag seiner Einreise in die Schweiz (MI-act. 68) – geht weder hervor, ob der Beschwerdeführer den Kurs tatsächlich absolviert, noch ob er ein entsprechendes Sprachniveau erreicht hat.