A. Nachdem sich der Beschwerdeführer offenbar ab März 2020 wiederholt mit Besuchervisa in der Schweiz aufgehalten hatte, reiste er am 3. September 2020 erneut in die Schweiz ein und heiratete gleichentags in Z. die in der Schweiz niederlassungsberechtigte Kosovarin B. (geb. 1982; Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 2, 38, 40 f., 73 ff., 80 ff., 88). In der Folge erteilte ihm das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 25. November 2020 eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Verbleibs bei seiner Ehefrau, welche bis zum 30. September 2021 gültig war (MI-act. 88).