Die Instruktion einer Person zu seiner Vertretung sei ihm ebenfalls nicht möglich gewesen. Die Therapeuten attestierten, dass der Beschwerdeführer im relevanten Zeitraum aufgrund affektiver und kognitiver Einschränkungen nicht mehr in der Lage gewesen sei, sich um administrative Angelegenheiten zu kümmern. Die betreffende rückwirkend gestellte Diagnose sei beachtlich. Auslöser der akuten Belastungssituation sei ein Vorkommnis bei der Arbeitsstelle im August 2018 gewesen. Nach 17-jähriger Dienstzeit sei der Beschwerdeführer 1 schlecht behandelt und sei ihm fristlos gekündigt worden. Auf Mitte September 2018 sei er vom Hausarzt Dr. med. M., T., krankgeschrieben worden.