Mit dem vorliegenden Entscheid in der Hauptsache wird das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos. II. 1. 1.1. Die öffentliche Auflage der revidierten Nutzungsplanung erfolgte vom 29. August bis 27. September 2018. Vorgängig war sie im G vom 24. August 2018 sowie im kantonalen Amtsblatt vom 24. August 2018 -9-