3. Falls auf die Beschwerde gegen den Beschwerdeentscheid 2022- 000152 des Regierungsrats eingetreten wird, sei die Beschwerde abzuweisen. 4. Falls die Beschwerde gegen den Beschwerdeentscheid 2022-000152 des Regierungsrats gutgeheissen wird, sei das Verfahren an die Vorinstanz zur Beurteilung zurückzuweisen. 5. Falls auf die Beschwerde gegen den Genehmigungsentscheid 2022- 000153 des Regierungsrats eingetreten wird, sei die Beschwerde abzuweisen.