2. Anhang 1, 9.1 Lit. B1 BNO vom 21. November 2019 sei anzupassen, indem das Gebäude E, Bäuerlicher Vielzweckbau (18. Jh.), F, Parzellen-Nr. C" als Gebäude mit Substanzschutz gelöscht wird. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdegegner. Gleichzeitig wurden im Verfahren WBE.2022.122 folgende Verfahrensanträge gestellt: 1. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. -4-