1. Der Beschwerdeentscheid des Regierungsrates Nr. 2022-000152 vom 16. Februar 2022 sei aufzuheben und auf die Beschwerde des Beschwerdeführers sei einzutreten. 2. Die an der Gemeindeversammlung vom 21. November 2019 beschlossene Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sei wie folgt anzupassen: das Gebäude E, Bäuerlicher Vielzweckbau (18. Jh.), F, Parzellen-Nr. C" sei in Anhang 1, 9.1 Lit. B1 als Gebäude mit Substanzschutz zu löschen. 3. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen.