A. 1. A. und B. sind Gesamteigentümer der Liegenschaft C in Q.. Die Parzelle ist teilweise der Bauzone und teilweise der Landwirtschaftszone zugewiesen. Auf der Teilfläche im Baugebiet befindet sich eine ehemalige landwirtschaftliche Baute. A. und B. haben das Gebäude entsprechend der Baubewilligung vom 23. August 2010 umgebaut und nutzen es zu Wohnzwecken, als Technik-, Werk- und Lagerraum sowie für die Pferdehaltung. Das Hochstudhaus stammt vermutlich aus dem 18. Jahrhundert und verfügte ursprünglich über ein Strohdach.