stimmt. Aufgrund der sich Anfang 2020 in der Schweiz verbreitenden Covid-19-Pandemie, des damit einhergehenden Fernunterrichts und der durch den Bundesrat angeordneten Streichung der Prüfungsnoten im Frühlingssemester 2020 hat die "Task Force BFS" im Mai 2020 eine Übersicht erarbeitet, welche die mit dieser besonderen Situation einhergehenden Veränderungen – insbesondere in der Anrechnung der Noten – regelt. 4. Zusammenfassend erweist sich die Verwaltungsgerichtsbeschwerde als unbegründet und ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden darf. III. 1. Entsprechend dem Verfahrensausgang hat der Beschwerdeführer die verwaltungsgerichtlichen Kosten zu tragen (vgl. § 31 Abs. 2 VRPG).