12 Abs. 1 der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 27. April 2006 geregelt. Diese Verordnungsbestimmungen und zugleich Schutznormen würden die korrekte Ermittlung der Note im Fach Wirtschaft und Gesellschaft I und gestützt darauf auch der Gesamtnote im schulischen Qualifikationsverfahren festlegen und schützten damit den Beschwerdeführer hinsichtlich der korrekten Ermittlung der Fachnote und auch hinsichtlich der korrekten Ermittlung der Gesamtnote schulisches Qualifikationsverfahren.