Noten der Fächer Finanz- und Rechnungswesen (Note 2.0) sowie Wirtschaft und Recht (Note 4.0), welche der Beschwerdeführer im letzten Jahr im M-Profil absolviert habe, zurückgegriffen worden. Zwar gehe es vorliegend nicht um ein Prädikat, dennoch handle es sich beim Umstand, dass bei der Notengebung im Fach Wirtschaft und Gesellschaft I im E-Profil in Verletzung der einschlägigen Verordnungsbestimmungen auf Noten im M- Profil abgestellt wurde, um einen Hoheitsakt, zu dessen Anfechtung der Beschwerdeführer legitimiert sei. Die massgeblichen rechtlich geschützten Interessen, welche die Legitimation des Beschwerdeführers zur Anfechtung der Notengebung begründen würden, seien in Art.