b) im Fähigkeitszeugnis für den Beschwerdeführer (Notenausweis berufliche Grundbildung) des Departements Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, vom 22. Juni 2020 die Note 4.0 im Fach Wirtschaft und Gesellschaft I aufzuheben und durch die Note 5.0 zu ersetzen sowie die Gesamtnote schulisches QV von 4.4 aufzuheben und durch die Gesamtnote schulisches QV von 4.7 zu ersetzen. 3. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer).