B. 1. Gegen diesen Entscheid erhob A. mit Eingabe vom 20. Juli 2020 Verwaltungsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Aargau und beantragte, es sei im schulischen Teil die Abschlussnote 4.0 für das Fach Wirtschaft und Gesellschaft I durch die Abschlussnote 5.0 zu ersetzen. 2. An der Sitzung vom 23. Februar 2022 entschied der Regierungsrat: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'000.- sowie den Kanzleigebühren und Auslagen von Fr. 172.35, zusammen Fr. 1'172.35, werden dem Beschwerdeführer A. auferlegt.