4.3. Der Beschwerdeführer weiss seit nunmehr 10 Jahren um seine Verpflichtung zum Rückbau des Siloballenlagerplatzes und zur Rekultivierung des Bodens der Parzellen Nrn. G und H. Ihm wurden bereits zwei Ersatzprojekte bewilligt, welche er jeweils nicht realisierte. Es musste ihm klar sein und wurde ihm mit Schreiben vom 4. August 2021 auch mitgeteilt, dass die Verpflichtung zum Rückbau des Siloballenlagerplatzes und der Rekultivierung des Bodens nicht von einem bewilligten bzw. realisierten Alternativprojekt abhängt. Es besteht keine Gewissheit, dass der Beschwerdeführer im Falle der Bewilligung sein neustes Bauprojekt realisiert.