Mit Entscheid vom 11. Oktober 2012 erteilte die AfB die Zustimmung für dieses Projekt (unter Auflagen). Nachdem das Projekt "Fahrsilo" unter Verweis auf finanzielle Gründe nicht realisiert wurde, reichte der Beschwerdeführer im April 2014 ein weiteres Baugesuch für den Neubau eines Ballenlagerplatzes ein (BVUAFB.14.1031). Diesem Projekt stimmte die AfB mit Entscheid vom 28. Juli 2014 unter Auflagen zu. Auch dieses Projekt wurde in der Folge aus unbekannten Gründen nie realisiert.