4.2. Der Beschwerdeführer beantragt, die Vollstreckungsfrist zu verlängern, bis ein neuer Silolagerplatz zur Verfügung steht. Hierfür sei bereits ein Baugesuch hängig. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer bereits im April 2012 ein Baugesuch für ein "Fahrsilo" (BVUAFB.12.971) eingereicht hatte, welches den Siloballenlagerplatz auf den Parzellen Nrn. G und H ablösen sollte. Mit Entscheid vom 11. Oktober 2012 erteilte die AfB die Zustimmung für dieses Projekt (unter Auflagen).