1.3. Mit den Ziffern 1b und 1c des angefochtenen Beschlusses wird eine letzte Nachfrist zur Umsetzung der im Protokollauszug des Gemeinderats vom 14. Mai 2012 festgelegten Pflicht zu Räumung, Rückbau und Rekultivierung des Siloballenlagerplatzes angesetzt. Dabei handelt es sich um Anordnungen im Vollstreckungsverfahren (vgl. AGVE 2010, S. 261).