"Der bestehende Lagerplatz kann solange zur Lagerung von Futter genutzt werden, bis das der neue Lagerplatz erstellt ist. Man kann auch gerne mit einer Frist arbeiten. Zum Beispiel 2 Jahre nach erteilter Baubewilligung muss die Fläche auf den Parzellen G und H geräumt und rekultiviert sein." 2. Die AfB beantragte in der Beschwerdeantwort vom 9. Mai 2022 die Abweisung der Beschwerde. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: